„GEZ“-Urteil: Rundfunkbeitrag kann verfassungswidrig sein

Die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags kann unter Umständen gegen die Verfassuing verstoßenDer Rund­funk­beitrag kann verfas­sungs­widrig sein. Das hat heute das Bundes­verwal­tungs­gericht fest­gestellt. Länger­fris­tige grobe Verstöße stehen nicht mehr im Einklang mit dem Verfas­sungs­recht.
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